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Holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurück
– schnell und unkompliziert



Leben Sie in Deutschland, aber arbeiten in Dänemark?

Dann lassen Sie uns prüfen ob Ihnen eine Rückerstattung
der dänischen PAL-Steuer zusteht.



ADVORA ist eine dänische Anwaltskanzlei mit dänischen Fachanwälte im
Steuerrecht. Wir bitten für qualifiziert Mandanten an ein Rückzahlungsverfahren
zu leisten. Wenn Sie keine Rückzahlung vom dänischen Staat erhalten, entfällt
unser Honorar.

Wir prüfen Ihre Anfrage kostenlos.


Sollte Ihr Antragsverfahrens erfolgreich sein, ist unser Honorar
nur davon abhängig, wie erfolgreich das Verfahren für Sie ausfällt.



Beispiel

1) Sie erhalten eine Gesamtrückzahlungen vom dänischen Staat
von unter EUR 1.000: 
ADVORA bekommt kein Honorar unsere Leistung

2) Sollten Sie R
ückzahlungen vom dänischen Staat von EUR 1.000 oder mehr
erhalten: 
ADVORA rechnet EUR 500 inkl. MwSt. in Honorar ab

3)
Sie erhalten Gesamtrückzahlungen von EUR 3.000 oder mehr:
ADVORA rechnet zusätzlich zum Honorar für nach Ziffer 2) weitere 
EUR 800 inkl. MwSt. - dh. insgesamt EUR 1.300 - ab. 


Zusätzlich zum obengenannten werden wir unser auf Mandat auf Ihre
Abtretung eines Anspruches auf Rückzahlungszinsen bedingen.  


Füllen Sie unten den Anfragebogen aus und schicken Sie uns Ihre Deutsche
Ansässigkeitsbescheinigung dann kommen wir kostenlos auf Sie zurück.
 


Füllen Sie das Formular aus und erhalte einen sicheren Link zum Hochladen deiner Dokumente.
 

FAQ

Kontakt

Niels Juels Gade 5, 1.
1059 Kopenhagen K

tax@advora.law​​

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ADVORA ist eine dänische Anwaltskanzlei, die auf Steuerrecht spezialisiert ist.


Wir unterstützen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Verfahren gegen die dänische Steuerbehörde – von Beratung und Einsprüchen bis hin zu Beschwerden vor dem Steuerberufungsgericht und den ordentlichen Gerichten.

Unser Steuerteam arbeitet mit sowohl dänischer als auch internationaler Besteuerung und verfügt über besondere Erfahrung mit komplexen Steuerstreitigkeiten, einschließlich Fragen zur Doppelbesteuerung und zur Rückerstattung von Steuern.

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